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Corona-Krise zwingt Unternehmen zum Ressoucen-Check - Liquiditätsfallen, Haftungsrisiken umgehen und weiter denken

Liebe Geschäftsfreunde, sehr geehrte Damen und Herren,

Der Corona-Virus und seine Folgen führen bei vielen Unternehmen zu erheblichen finanziellen Problemen. Zuerst sind Unternehmen betroffen, bei denen die Hochkonjunktur der vergangenen Jahre Schwächen überdeckt hat. Mit zunehmenden Nachfrage- und Produktionsausfällen kommen jetzt auch bislang rentabel arbeitende Unternehmen unter Liquiditäts-Druck.

Nun ist jede Krise eine Stunde der Wahrheit: Sie zeigt auf was ist. Eine Krise zwingt zu Entscheidungen. Deshalb sind die Fragestellungen jetzt weit zu fassen, um auch Möglichkeiten und Chancen herausarbeiten zu können, die es – bei allen Problemen – immer auch gibt. Kurzum: Man muss wissen wo man steht.Hierzu biete ich Ihnen Klarheit und Orientierung.

Für viele wird die Vermutung zur Gewissheit: Nach der Krise wird nichts mehr so sein wie es vorher war. Märkte, Wettbewerber und Präferenzen beginnen sich zu verändern. Daher muss auf kurz oder lang alles auf den Prüfstand.

Doch in dieser Krisenphase hat die Liquidität Priorität 1. Denn ohne sie geht nichts. Zugleich sind jetzt Haftungsfallen zu umgehen, die trotz COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz – COVInsAG“ weiterhin bestehen!

Obwohl jetzt alles auf den Prüfstand muss, hat in dieser Krisenphase die Liquidität Priorität 1. Denn ohne sie geht nichts. Zugleich sind jetzt Haftungsfallen zu umgehen, die trotz COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz – COVInsAG“ weiterhin bestehen!

Typische Liquiditätsverläufe

Umsatzausfälle führen zu Verlusten in Höhe nicht gedeckter Fixkosten und erzeugen Liquiditätsbedarf. Vielfach zeitversetzt. Denn durch Zahlungseingänge von Debitoren entsteht ein Überschuss über die Zahlungsausgänge für Kreditoren. Problematisch wird es, wenn Unterbrechungen länger als ein paar Wochen dauern. Werden keine neuen Einnahmen generiert, werden die Fixkosten gnadenlos liquiditätswirksam. Besonders tragisch: Der Zeitpunkt der Insolvenz ist ausgerechnet häufig dann, wenn Nachfrage und Produktion wieder in Gang kommen.

Eingeschränkte Finanzierbarkeit

„Fresh-money“ bleibt in auch Coronazeiten vielen Unternehmen verwehrt. So setzt der KfW-Schnellkredit bis 500.000/800.000 EUR (seit 15.4.2020), „geordnete wirtschaftliche Verhältnisse“ zum 31.12.2019 voraus. Das Unternehmen muss zuvor Gewinne erzielt haben. Die Hausbank entscheidet. Wohl dem, der bislang die gute Beziehung dorthin gepflegt hat. Bitte auch jetzt nicht vergessen: Jeder Kredit muss zurückgezahlt werden. Das werden die Antragsteller genau prüfen müssen, auch weil dem KfW-Antrag die Belehrung vorausgeht, dass Betrug strafbar ist.

Creditreform senkt Bonitätsindex

Es kommt noch schlimmer: Die Auskunftei Creditreform sah sich coronabedingt gezwungen bei ca. 300.000 Unternehmen den Bonitätsindex zu senken. Damit fallen diese vielfach aus Factoring und Kreditversicherung heraus. Damit ist die Möglichkeit (neue) Forderungen zu Geld zu machen oder hinreichend beliefert zu werden, eingeschränkt, manchmal ganz ausgeschlossen.

Insolvenzanmeldungspflicht ausgesetzt, aber…

Eine gute Nachricht kam Ende März 2020 mit dem „COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz“. Danach ist die Pflicht zur Insolvenzanmeldung bis zum 30. September 2020 ausgesetzt, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit bis 30.9.2020 beseitigt wird. Viele Geschäftsführer insolvenzbedrohter Firmen haben damit erstmal aufgeatmet. Denn die verspätete Insolvenzanmeldung ist strafbar und zieht die persönliche Haftung nach sich. Wichtig:

  • Das Unternehmen darf nicht schon zum 31.12.2019 zahlungsunfähig gewesen sein.
  • Die Bestimmungen des Strafgesetzbuches im Zusammenhang mit Insolvenzvergehen oder Kreditbetrug wurden ausdrücklich NICHT aufgehoben. Der/die Verantwortliche muss sich sicher sein, zahlungsfähig zu sein, bzw. die Zahlungsunfähigkeit wieder herzustellen zu können.

Daher sind jetzt umfangreiche Dokumentations- und Planungsarbeiten erforderlich.

Wer schreibt, der bleibt

„Dokumentieren Sie Ihre Geschäftslage zum 31.12.2019“.

Am besten geschieht das durch das Testat eines Wirtschaftsprüfers. Da Wirtschaftsprüfer für ihr Testat haften, werden sie gerade zu diesem Stichtag tiefer blicken. Die Fortführungsfähigkeit lässt sich nämlich nicht aus der der Buchhaltung ablesen: Sind Ihre Produkte marktgängig? Wie bestehen sie im Wettbewerb? Ist das Unternehmen durchfinanziert? In der Praxis kann die für ihn schwierige Beantwortung dazu führen, dass Ihr Abschluss erstmal liegen bleibt. Manchmal zu lange... Eine Hilfe kann Ihnen jetzt die Creditreform bieten, die Ihnen anhand des Bonitätsindexes per 31.12.2019 die Zahlungsfähigkeit bescheinigt.

Können Sie sich vorstellen, dass ein Insolvenzverwalter ehemaligen Geschäftsführern Jahre später vorwirft, bereits am 31.12.2019 zahlungsunfähig gewesen zu sein und schriftlich Schadensersatz in untragbarer Höhe reklamiert? Ich kenne derartige Schreiben und weiß, wieviel Leid sie verursachen. Leider gilt: Im Nachhinein lässt sich vieles beweisen. Es gibt Kanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, diese Nachweise aus Kontobewegungen und Buchhaltungen zu führen. Dokumentieren Sie daher den Liquiditätsstatus per 31.12.2019. Spätestens wenn es eng wird.

Aussagefähige Planungs- und Liquiditätsrechnungen nötig

Der Liquiditätsplanung geht die Planung der Umsätze und Kosten voraus. Mindestens für einen Zeitraum von 13 Wochen, besser noch für mindestens 1 Jahr ist die Liquiditätsplanung rollierend vorzunehmen. Detaillierte Planungen erfordern Teamarbeit. Mit Mitteln der Buchhaltung alleine können Sie nur die Reichweite aktueller Debitoren und Kreditoren abbilden. Also nur etwa 4 Wochen. Vergessen Sie nicht: Ihr Rechnungswesen muss spätestens jetzt transparent und vollständig sein. Wie ist das bei Ihnen?

Wenn Sie diese Arbeiten durchgeführt haben, wissen Sie, welcher Kapitalbedarf Liquiditätslücken schließen kann. Sie haben Planungsunterlagen zur Hand, die Kapitalgebern vorgelegt oder nachgereicht werden müssen und natürlich Grundlage für Ihre Entscheidungen sind. Hierzu helfe ich Ihnen. Sollte es eng werden, ist die Hilfe eines Fachanwalts für Insolvenzrecht wichtig, der die betriebswirtschaftliche Perspektive durch die Juristische ergänzt.

Bloße Zahlen stellen die Wirklichkeit nur in Teilbereichen dar. Ihre Überlegungen sind jetzt weiter zu fassen.

„Man kann nicht gegen den Markt sanieren“

Diese alte Weisheit wird jetzt relevant. In einem Gutachten (Form IDW S6) wird daher immer auch die Frage nach der Fortführungsfähigkeit gestellt. Bevor Sie also frisches Geld in die Hand nehmen um Löcher zu stopfen, sind Grundsatzfragen stellen, z.B. diese drei:

  • Welche Ressourcen (geistig, emotional, finanziell) Ihres Unternehmens und im relevanten Umfeld lassen sich in Kraft bringen? Von Ihre Führungskräften, Ihren Mitarbeitern. Welche Kräfte stehen Ihnen selbst zur Verfügung?
  • Wo stehen Sie im Markt, im Wettbewerb? Welche Entwicklungen beeinflussen Ihr Unternehmen?
  • Lässt es Ihr Geschäftsmodell zu, auch künftig hinreichend Einnahmen zu erzielen?

Diese Themen führen zu Aufgabenstellungen, die sich nur gemeinsam im Team mit Ihren Führungskräften und Leistungsträgern abarbeiten lassen. Die Kommunikation ist vielfach eine Herausforderung.

Fatale Folgen fehlender Fortführungsfähigkeit

Wird die Fortführungsfähigkeit verneint, verbietet sich der „going-concern“-Bilanzansatz. Dann ist mit Liquidationswerten (=Zerschlagungswerten) zu bilanzieren. Dieser Fall führt meist zur Überschuldung, die eigenständiger Insolvenzantragsgrund ist – ab 1.10.2020 oder schon zum 31.12.2019?

Denken Sie also jetzt nicht nur über Geschäfts-Strategien, sondern auch über Plan B nach: Welche grundsätzlichen, vielleicht ganz andere Möglichkeiten könnte es noch geben, um die Zukunft zu meistern?

Die Sinnfrage stellt sich

Ich stelle in vielen Telefonaten immer wieder fest: Trost und Zuspruch haben jetzt einen ebenso hohen Stellenwert wie fachliche Expertise. Für Unternehmer – wie für jeden Menschen - gilt: Das was man wirklich braucht, kann man nicht sich selber schaffen. Eine Krise stellt Grundsätzliches in Frage. Sie ruft Sinnfragen ins Bewusstsein. Sie wollen mit Sorgfalt behandelt werden.

Wenn Sie es wünschen, stehe ich Ihnen nicht nur für die Erstellung von Rechenwerken, sondern für die umfassende Reflektion zur Verfügung. Dadurch kommen ganz neue Chancen und Möglichkeiten in den Blick. Hierauf ist der Hauptaugenmerk zu legen.

Bleiben Sie zuversichtlich

Ihr Ulrich Bretschneider